Keine Aufnahme des Sports ins Grundgesetz
Am Mittwoch, 5. Juni 2013 tagte der Sportausschuss des Bundestags zu seiner 79. Sitzung. Auf der Tagesordnung stand u. a. der Antrag der SPD Sport in das Grundgesetz aufzunehmen. Der Sportausschuss stimmte mehrheitlich gegen den SPD-Antrag.
"Ich gehe davon aus, dass sich das Thema damit für diese Legislaturperiode erledigt hat. Leider haben die CDU- und FDP-Leute dagegen gestimmt, obwohl viele von ihnen auf den eigenen Internetseiten dafür werben", kritisierte der sportpolitische SPD-Sprecher Martin Gerster und meinte: "Ich hätte es Thomas Bach gegönnt, dass er mit diesem Pluspunkt in die IOC-Präsidentenwahl gehen könnte."
Die Aufnahme ins Grundgesetz beschäftigt die Politik und den organisierten Sport seit Jahren. Der DOSB mit Bach an der Spitze hatte sich immer wieder dafür eingesetzt, um "den Beitrag des Sports zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft" anzuerkennen. In 15 von 16 Länderverfassungen ist Sport Staatsziel, nur in Hamburg nicht.