asp-Studienpreis
Die Arbeitsgemeinschaft für Sportpsychologie vergibt seit dem Jahr 2001 jedes Jahr anlässlich ihrer Jahrestagung einen Förderpreis für die besten Abschlussarbeiten von Studierenden. Ausgezeichnet werden sehr gute Master-, Examens- oder Diplomarbeiten (nicht BA-Arbeiten!), die sich mit einem Thema an der Schnittstelle von Sportpsychologie, Sport und Sportwissenschaft auseinandergesetzt hat. Die asp möchte hiermit ein Zeichen für eine frühe Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses setzen. Die Auszeichnung ist verbunden mit der Einladung, die Arbeit als Poster auf der Jahrestagung vorzustellen. Hierfür wird zudem ein kleiner Kostenzuschuss gewährt. HIER (PDF) finden Sie die Ausschreibung für den asp Studienpreis 2019. Weitere Informationen hier.
Ausschreibung Karl-Feige Preis 2019
Die Ausschreibung und die Beschreibung von Bewerbungsmodalitäten für den Karl-Feige Preis 2019 finden Sie HIER (PDF).
Die Preisverleihung erfolgt auf der Grundlage der Dissertation, deren Fertigstellung nicht länger als 2 Jahre zurückliegen sollte. Die Gutachter/innen werden aufgefordert, vorrangig die Preiswürdigkeit der Dissertation (wie vorgelegt) zu beurteilen. Unabhängig davon soll die Sichtbarkeit dissertationsbezogener Erkenntnisse in der Forschungslandschaft eingeschätzt werden (selbstverständlich unter Berücksichtigung der Zeit, die zwischen Abgabe der Dissertation und Bewerbung für den Karl-Feige Preis verstrichen ist). Aus diesem Grund werden die Bewerber/innen aufgefordert, neben einem Exemplar der Dissertationen auch eine aktuelle Liste jener Publikationen einzureichen, die in direktem Zusammenhang mit der Dissertation stehen.
Nach dem fristgerechten Eingang aller Bewerbungsunterlagen, werden diese durch den/die Vize-Präsident/in „Nachwuchs“ an die Gutachter/innen weitergeleitet. D.h. der/die Vize-Präsident/in „Nachwuchs“ (sucht und) bestellt pro Dissertation zwei unabhängige Gutachter/innen. Auf potentielle Befangenheiten (z.B. Betreuer/innen, andere Zusammenarbeiten, gleiche Universität) wird geachtet. Diese Gutachter/innen sind entweder habilitiert und/oder Inhaber/in einer Professur. In der Regel werden Mitglieder des Scientific Boards mit einer Begutachtung beauftragt. Bei Bedarf (bspw. aus inhaltliche Gründen oder bei zu großer Anzahl potentieller Befangenheiten) werden weitere ad-hoc Gutachter/innen bestellt.
Um potentielle Befangenheiten auszuschließen, werden nur Gutachter/innen angefragt, die dem Personenkreis der Betreuer(innen) aller eingereichten Dissertationen nicht angehören.
Grundlage der finalen Entscheidung der Preisvergabe ist die Zusammenstellung der eingeforderten Gutachten. Diese Entscheidung wird durch das Präsidium getroffen. Präsidiumsmitglieder sind von der Entscheidungsfindung ausgeschlossen, wenn sie dem Personenkreis der Betreuer(innen) der in Frage kommenden Dissertationen angehören. Weitere Informationen hier.